UN 1978
PROPAN
Eintrag 1 · Klasse 2 · 2FPROPAN
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 1978
- (2)Benennung und Beschreibung
- PROPAN
- (3a)Klasse
- 2 · Gase
- (3b)Klassifizierungscode
- 2F
Verflüssigtes Gas; entzündbar.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (5)Gefahrzettel
- 2.1
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 392
652
657
662
674
SV 392 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Bei der Beförderung von Gasspeichersystemen, die für den Einbau in Kraftfahrzeugen ausgelegt und zugelassen sind und dieses Gas enthalten, zur Entsorgung, zum Recycling, zur Reparatur, zur Prüfung, zur Wartung oder vom Herstellungsort zum Fahrzeugmontagewerk müssen die Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.4.1 und des Kapitels 6.2 nicht angewendet werden, vorausgesetzt, die folgenden Vorschriften werden erfüllt:
Vollständige Sondervorschrift 392 mit OriginalansichtSV 652 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Gefässe aus austenitischem rostfreien Stahl, Gefässe aus ferritischem und austenitischem Stahl (Duplexstahl) und geschweisste Titan-Gefässe, die nicht den Vorschriften des Kapitels 6.2 entsprechen, jedoch für die Verwendung als Treibstoffgefässe für Heissluftballons oder Zeppeline nach nationalen Vorschriften für die Luftfahrt gebaut und zugelassen und vor dem 1. Juli 2004 in Betrieb gesetzt wurden (Datum der erstmaligen Prüfung), dürfen auf der Strasse befördert werden, vorausgesetzt, sie entsprechen den folgenden Vorschriften:
Vollständige Sondervorschrift 652 mit OriginalansichtSV 657 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Diese Eintragung darf nur für den technisch reinen Stoff verwendet werden; für Gemische von Flüssiggas-Bestandteilen siehe UN-Nummer 1965 oder 1075 in Verbindung mit Bem. 2 in Unterabschnitt 2.2.2.3.
Vollständige Sondervorschrift 657 mit OriginalansichtSV 662 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Flaschen, die den Vorschriften des Kapitels 6.2 nicht entsprechen und die ausschliesslich an Bord von Schiffen oder Flugzeugen verwendet werden, dürfen für Zwecke der Befüllung oder Prüfung und der nachfolgenden Rücksendung befördert werden, vorausgesetzt, die Flaschen wurden in Übereinstimmung mit einer von der zuständigen Behörde des Zulassungslandes anerkannten Norm ausgelegt und gebaut und alle übrigen zutreffenden Vorschriften des ADR werden erfüllt, einschliesslich:
Vollständige Sondervorschrift 662 mit OriginalansichtSV 674 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Diese Sondervorschrift gilt für die wiederkehrende Prüfung von umformten Flaschen gemäss der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1.2.1.
Vollständige Sondervorschrift 674 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- P200
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP9
Tanks und Schüttgut-Container
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- PxBN(M)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- FL
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 2
(B/D)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenTanks: Tunnel B, C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel D und E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode B/D und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 23
entzündbares Gas
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-121 (Spalten 1–11) · 3.2-A-122 (Spalten 12–20).
