TA4 – Baumusterzulassung von ADR-Tanks
ADR 2025 · Spalte (13)
Bedeutung
Die Verfahren für die Konformitätsbewertung des Abschnitts 1.8.7 müssen von der zuständigen Behörde oder der gemäss der Norm EN ISO/IEC 17020:2012 (ausgenommen Absatz 8.1.3) Typ A akkreditierten Prüfstelle nach Unterabschnitt 1.8.6.3 angewendet werden.
Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-41, 6.8.4 c) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1
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Die Verfahren für die Konformitätsbewertung des Abschnitts 1.8.7 müssen von der zuständigen Behörde oder der gemäss der Norm EN ISO/IEC 17020:2012 (ausgenommen Absatz 8.1.3) Typ A akkreditierten Prüfstelle nach Unterabschnitt 1.8.6.3 angewendet werden.
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