Bedeutung

Für Prüfungen (einschliesslich der Überwachung der Herstellung) müssen die Verfahren des Abschnitts 1.8.7 von der zuständigen Behörde oder der gemäss der Norm EN ISO/IEC 17020:2012 (ausgenommen Absatz 8.1.3) Typ A akkreditierten Prüfstelle gemäss Unterabschnitt 1.8.6.3 angewendet werden.

Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-42, 6.8.4 d) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1

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Für Prüfungen (einschliesslich der Überwachung der Herstellung) müssen die Verfahren des Abschnitts
1.8.7 von der zuständigen Behörde oder der gemäss der Norm EN ISO/IEC 17020:2012 (ausgenommen
Absatz 8.1.3) Typ A akkreditierten Prüfstelle gemäss Unterabschnitt 1.8.6.3 angewendet werden.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-42
6.8-42 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 584)
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-1
6.8-1 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 543)

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