Gefahrgutklassen & Gefahrzettel
Die 13 Gefahrgutklassen des ADR mit ihren Original-Gefahrzetteln. Die Beschriftungen unter den Abbildungen nennen die jeweilige Gefahrgutklasse.
Klasse 1Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
UN-Nummern der Klasse 1 findenDie Platzhalter im Muster stehen für Unterklasse und Verträglichkeitsgruppe. Das Muster 1 gilt für die Unterklassen 1.1, 1.2 und 1.3.

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklassen 1.1, 1.2 und 1.3

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1.4

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1.5

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1.6
Klasse 2Gase
UN-Nummern der Klasse 2 findenKlasse 3Entzündbare flüssige Stoffe
UN-Nummern der Klasse 3 findenKlasse 4.1Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
UN-Nummern der Klasse 4.1 findenKlasse 4.2Selbstentzündliche Stoffe
UN-Nummern der Klasse 4.2 findenKlasse 4.3Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
UN-Nummern der Klasse 4.3 findenKlasse 5.1Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
UN-Nummern der Klasse 5.1 findenKlasse 5.2Organische Peroxide
UN-Nummern der Klasse 5.2 findenKlasse 6.1Giftige Stoffe
UN-Nummern der Klasse 6.1 findenKlasse 6.2Ansteckungsgefährliche Stoffe
UN-Nummern der Klasse 6.2 findenKlasse 7Radioaktive Stoffe
UN-Nummern der Klasse 7 finden7X ist ein Verweis: Je nach Kategorie gilt das Gefahrzettelmuster 7A, 7B oder 7C; für Großzettel (Placards) gilt Muster 7D. Die zutreffende Kategorie lässt sich nicht allein aus der UN-Nummer bestimmen.
Bei spaltbaren Stoffen kann zusätzlich Muster 7E erforderlich sein. Maßgeblich sind die Vorschriften und Ausnahmen in 5.2.2.1.11.1. Die gezeigten Muster dienen der Übersicht und ersetzen keine Auswahl der zutreffenden Kategorie.
Vorschriften: 3.2.1, Erläuterung zu Spalte (5) · 5.2.2.1.11.1 · 5.3.1.1.3
Klasse 8Ätzende Stoffe
UN-Nummern der Klasse 8 findenKlasse 9Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
UN-Nummern der Klasse 9 findenDie Gefahrzettelmuster 9 und 9A sind zu unterscheiden. Maßgeblich sind Tabelle A Spalte (5) und die Sondervorschriften in Spalte (6). Die Klasse 9 allein legt das Muster nicht fest.
Für Großzettel (Placards) der Klasse 9 gilt Muster 9. Muster 9A darf nach 5.3.1.1.4 nicht als Großzettel verwendet werden.
Originalabbildungen: ADR 2025 Band II, 5.2.2.2.2, Druckseiten 5.2-10 bis 5.2-15. Die Abbildungen dienen der Orientierung; Abmessungen, Farben, Platzhalter und Anbringung richten sich nach dem ADR.

















