UN 1564
BARIUMVERBINDUNG, N.A.G.
Für diese UN-Nummer enthält Tabelle A 2 unterschiedliche Einträge. Wählen Sie den zur Zusammensetzung und Einstufung passenden Eintrag.
Eintrag 1 · Klasse 6.1 · Verpackungsgruppe II · T5BARIUMVERBINDUNG, N.A.G.
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 1564
- (2)Benennung und Beschreibung
- BARIUMVERBINDUNG, N.A.G.
- (3a)Klasse
- 6.1 · Giftige Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- T5
Giftige anorganische feste Stoffe ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- II
- (5)Gefahrzettel
- 6.1
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 177
274
513
587
SV 177 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Bariumsulfat unterliegt nicht den Vorschriften des ADR.
Vollständige Sondervorschrift 177 mit OriginalansichtSV 274 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.
Vollständige Sondervorschrift 274 mit OriginalansichtSV 513 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
UN 0224 Bariumazid, trocken oder angefeuchtet mit weniger als 50 Masse-% Wasser, ist ein Stoff der Klasse 1. UN 1571 Bariumazid, angefeuchtet mit mindestens 50 Masse-% Wasser, ist ein Stoff der Klasse 4.1. UN 1854 Bariumlegierungen, pyrophor, sind Stoffe der Klasse 4.2. UN 1445 Bariumchlorat, fest, UN 1446 Bariumnitrat, UN 1447 Bariumperchlorat, fest, UN 1448 Bariumpermanganat, UN 1449 Bariumperoxid, UN 2719 Bariumbromat, UN 2741 Bariumhypochlorit mit mehr als 22 % aktivem Chlor, UN 3405 Bariumchlorat, Lösung, und UN 3406 Bariumperchlorat, Lösung, sind Stoffe der Klasse 5.1. UN 1565 Bariumcyanid und UN 1884 Bariumoxid sind Stoffe der Klasse 6.1.
Vollständige Sondervorschrift 513 mit OriginalansichtSV 587 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Bariumstearat und Bariumtitanat unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Vollständige Sondervorschrift 587 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 500 g
Höchstens 500 g je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E4
Höchstens 1 g bzw. ml je Innenverpackung und 500 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T3
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP33
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 2
(D/E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenTanks oder lose Schüttung: Tunnel D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode D/E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- V11
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 60
giftiger oder schwach giftiger Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-89 (Spalten 1–11) · 3.2-A-90 (Spalten 12–20).
Eintrag 2 · Klasse 6.1 · Verpackungsgruppe III · T5BARIUMVERBINDUNG, N.A.G.
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 1564
- (2)Benennung und Beschreibung
- BARIUMVERBINDUNG, N.A.G.
- (3a)Klasse
- 6.1 · Giftige Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- T5
Giftige anorganische feste Stoffe ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- III
- (5)Gefahrzettel
- 6.1
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 177
274
513
587
SV 177 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Bariumsulfat unterliegt nicht den Vorschriften des ADR.
Vollständige Sondervorschrift 177 mit OriginalansichtSV 274 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.
Vollständige Sondervorschrift 274 mit OriginalansichtSV 513 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
UN 0224 Bariumazid, trocken oder angefeuchtet mit weniger als 50 Masse-% Wasser, ist ein Stoff der Klasse 1. UN 1571 Bariumazid, angefeuchtet mit mindestens 50 Masse-% Wasser, ist ein Stoff der Klasse 4.1. UN 1854 Bariumlegierungen, pyrophor, sind Stoffe der Klasse 4.2. UN 1445 Bariumchlorat, fest, UN 1446 Bariumnitrat, UN 1447 Bariumperchlorat, fest, UN 1448 Bariumpermanganat, UN 1449 Bariumperoxid, UN 2719 Bariumbromat, UN 2741 Bariumhypochlorit mit mehr als 22 % aktivem Chlor, UN 3405 Bariumchlorat, Lösung, und UN 3406 Bariumperchlorat, Lösung, sind Stoffe der Klasse 5.1. UN 1565 Bariumcyanid und UN 1884 Bariumoxid sind Stoffe der Klasse 6.1.
Vollständige Sondervorschrift 513 mit OriginalansichtSV 587 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Bariumstearat und Bariumtitanat unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Vollständige Sondervorschrift 587 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 5 kg
Höchstens 5 kg je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E1
Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T1
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP33
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 2
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- S9
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 60
giftiger oder schwach giftiger Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-89 (Spalten 1–11) · 3.2-A-90 (Spalten 12–20).
