Bedeutung

Die Tanks dürfen nicht zur Beförderung von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln verwendet werden.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.3-26, 4.3.5

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Die Tanks dürfen nicht zur Beförderung von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln verwendet werden.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 4.3-26
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