Bedeutung

Bei festverbundenen Tanks und Aufsetztanks müssen Einrichtungen gegen Beschädigung, insbesondere beim Umkippen, geschützt sein.

Die gesamte Vorschrift steht in der linken ADR-Spalte für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge. Die rechte Spalte für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC enthält an dieser Stelle keinen entsprechenden Text.

Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-40, 6.8.4 b) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1

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Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.

Einrichtungen am oberen Teil des Tanks müssen:
– entweder in einem eingelassenen Dom eingebaut
sein
– oder mit einem innen liegenden Sicherheitsventil
versehen sein
– oder durch eine Schutzkappe oder durch quer
und/oder längs angeordnete Konstruktionsele-
mente oder durch gleich wirksame Einrichtungen
geschützt sein, die so angebracht sein müssen,
dass beim Umkippen des Fahrzeugs keine Be-
schädigung der Ausrüstungsteile möglich ist.
Einrichtungen am unteren Teil der Tanks:
Die Rohrstutzen und die seitlichen Verschlussein-
richtungen sowie alle Entleerungseinrichtungen
müssen entweder von der äussersten Begrenzung
des Tanks um 200 mm zurückversetzt oder durch
ein schützendes Profil mit einem Widerstandsmo-
ment von mindestens 20 cm3 quer zur Fahrtrichtung
geschützt sein; der Bodenabstand muss bei vollem
Tank mindestens 300 mm betragen.
Die Einrichtungen an der Rückseite des Tanks müs-
sen durch eine Stossstange nach Abschnitt 9.7.6
geschützt sein. Diese Einrichtungen müssen so
hoch über dem Boden angebracht sein, dass sie
durch die Stossstange ausreichend geschützt sind.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-40
6.8-40 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 582)
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-1
6.8-1 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 543)

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