Für diese UN-Nummer enthält Tabelle A 2 unterschiedliche Einträge. Wählen Sie den zur Zusammensetzung und Einstufung passenden Eintrag.

Eintrag 1 · Klasse 2 · 2TFETHYLENOXID
Giftige Gase – Gefahrzettel 2.3
Klasse 2
Entzündbare Gase – Gefahrzettel 2.1
Klasse 2

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
1040
(2)Benennung und Beschreibung
ETHYLENOXID
(3a)Klasse
2 · Gase
(3b)Klassifizierungscode
2TF

Verflüssigtes Gas; giftig, entzündbar.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
2.3+ 2.1

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
342
SV 342 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Innengefässe aus Glas (wie Ampullen oder Kapseln), die nur für die Verwendung in Sterilisationsgeräten vorgesehen sind, dürfen, wenn sie weniger als 30 ml Ethylenoxid je Innenverpackung und höchstens 300 ml je Aussenverpackung enthalten, unabhängig von der Angabe «E 0» in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7b) nach den Vorschriften des Kapitels 3.5 befördert werden, vorausgesetzt:

Vollständige Sondervorschrift 342 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P200
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP9

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
(M)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
FL
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
1 (B/D)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Tanks: Tunnel B, C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel D und E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode B/D und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
— (leeres Feld in Tabelle A)
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV9 CV10 CV36
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S2 S14
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
263

giftiges Gas, entzündbar

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-39 (Spalten 1–11) · 3.2-A-40 (Spalten 12–20).

Eintrag 2 · Klasse 2 · 2TFETHYLENOXID MIT STICKSTOFF bis zu einem Gesamtdruck von 1 MPa (10 bar) bei 50 °C
Giftige Gase – Gefahrzettel 2.3
Klasse 2
Entzündbare Gase – Gefahrzettel 2.1
Klasse 2

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
1040
(2)Benennung und Beschreibung
ETHYLENOXID MIT STICKSTOFF bis zu einem Gesamtdruck von 1 MPa (10 bar) bei 50 °C
(3a)Klasse
2 · Gase
(3b)Klassifizierungscode
2TF

Verflüssigtes Gas; giftig, entzündbar.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
2.3+ 2.1

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
342
SV 342 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Innengefässe aus Glas (wie Ampullen oder Kapseln), die nur für die Verwendung in Sterilisationsgeräten vorgesehen sind, dürfen, wenn sie weniger als 30 ml Ethylenoxid je Innenverpackung und höchstens 300 ml je Aussenverpackung enthalten, unabhängig von der Angabe «E 0» in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7b) nach den Vorschriften des Kapitels 3.5 befördert werden, vorausgesetzt:

Vollständige Sondervorschrift 342 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P200
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP9

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T50 (M)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP20
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
PxBH(M)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TA4 TT9

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
FL
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
1 (B/D)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Tanks: Tunnel B, C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel D und E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode B/D und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
— (leeres Feld in Tabelle A)
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV9 CV10 CV36
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S2 S14
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
263

giftiges Gas, entzündbar

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-39 (Spalten 1–11) · 3.2-A-40 (Spalten 12–20).