UN 3249
MEDIKAMENT, FEST, GIFTIG, N.A.G.
Für diese UN-Nummer enthält Tabelle A 2 unterschiedliche Einträge. Wählen Sie den zur Zusammensetzung und Einstufung passenden Eintrag.
Eintrag 1 · Klasse 6.1 · Verpackungsgruppe II · T2MEDIKAMENT, FEST, GIFTIG, N.A.G.
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3249
- (2)Benennung und Beschreibung
- MEDIKAMENT, FEST, GIFTIG, N.A.G.
- (3a)Klasse
- 6.1 · Giftige Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- T2
Giftige organische feste Stoffe ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- II
- (5)Gefahrzettel
- 6.1
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 221
601
SV 221 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Stoffe, die unter diese Eintragung fallen, dürfen nicht der Verpackungsgruppe I angehören.
Vollständige Sondervorschrift 221 mit OriginalansichtSV 601 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Vollständige Sondervorschrift 601 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 500 g
Höchstens 500 g je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E4
Höchstens 1 g bzw. ml je Innenverpackung und 500 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- P002
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP10
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T3
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP33
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 2
(D/E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenTanks oder lose Schüttung: Tunnel D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode D/E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 60
giftiger oder schwach giftiger Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-239 (Spalten 1–11) · 3.2-A-240 (Spalten 12–20).
Eintrag 2 · Klasse 6.1 · Verpackungsgruppe III · T2MEDIKAMENT, FEST, GIFTIG, N.A.G.
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3249
- (2)Benennung und Beschreibung
- MEDIKAMENT, FEST, GIFTIG, N.A.G.
- (3a)Klasse
- 6.1 · Giftige Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- T2
Giftige organische feste Stoffe ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- III
- (5)Gefahrzettel
- 6.1
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 221
601
SV 221 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Stoffe, die unter diese Eintragung fallen, dürfen nicht der Verpackungsgruppe I angehören.
Vollständige Sondervorschrift 221 mit OriginalansichtSV 601 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Vollständige Sondervorschrift 601 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 5 kg
Höchstens 5 kg je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E1
Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP10
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T1
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP33
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 2
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- S9
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 60
giftiger oder schwach giftiger Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-239 (Spalten 1–11) · 3.2-A-240 (Spalten 12–20).
