Eintrag 1 · Klasse 2 · 3ASTICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
Nicht entzündbare, nicht giftige Gase – Gefahrzettel 2.2
Klasse 2

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
1977
(2)Benennung und Beschreibung
STICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
(3a)Klasse
2 · Gase
(3b)Klassifizierungscode
3A

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas; erstickend.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
2.2

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
345 346 593
SV 345 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Dieses Gas, das in offenen Kryo-Behältern mit einem höchsten Fassungsraum von einem Liter und Doppelwänden aus Glas enthalten ist, bei denen der Zwischenraum zwischen der Innen- und Aussenwand luftleer (vakuumisoliert) ist, unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, vorausgesetzt, jeder Behälter wird in einer Aussenverpackung mit ausreichendem Polstermaterial oder saugfähigem Material befördert, um ihn vor Beschädigungen durch Stoss zu schützen.

Vollständige Sondervorschrift 345 mit Originalansicht
SV 346 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Offene Kryo-Behälter, die den Vorschriften der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen und keine gefährlichen Güter mit Ausnahme von UN 1977 Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig, der vollständig von einem porösen Material aufgesaugt ist, enthalten, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR.

Vollständige Sondervorschrift 346 mit Originalansicht
SV 593 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Dieses Gas unterliegt, wenn es für die Kühlung von Gütern verwendet wird, welche die Kriterien keiner Klasse erfüllen, z. B. medizinische oder biologische Proben, mit Ausnahme des Abschnitts 5.5.3 nicht den Vorschriften des ADR, wenn es in doppelwandigen Gefässen, die den für offene Kryo-Behälter anwendbaren Vorschriften des Absatzes (6) in der Verpackungsanweisung P 203 des Unterabschnitts 4.1.4.1 entsprechen, enthalten ist.

Vollständige Sondervorschrift 593 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
120 ml

Höchstens 120 ml je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E1

Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. ml je Außenverpackung.

Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P203
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP9

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T75
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP5
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
RxBN
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TU19 TA4 TT9

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
3 (C/E)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 3 beträgt die Höchstmenge 1.000 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Tanks: Tunnel C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode C/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V5
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV9 CV11 CV36
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S20
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
22

tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-121 (Spalten 1–11) · 3.2-A-122 (Spalten 12–20).