V5 · Keine Kleincontainer
ADR 2025 · Spalte (16)
Bedeutung
Die Versandstücke dürfen nicht in Kleincontainern befördert werden.
Diese Vorschrift gilt für die Beförderung in Versandstücken, wenn der Code in Spalte (16) des betreffenden UN-Eintrags angegeben ist. Weitere dort genannte Codes sind gemeinsam zu beachten.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 7.2-1, 7.2.4
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V 5 Die Versandstücke dürfen nicht in Kleincontainern befördert werden.
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