Bedeutung

Die Versandstücke dürfen nicht in Kleincontainern befördert werden.

Diese Vorschrift gilt für die Beförderung in Versandstücken, wenn der Code in Spalte (16) des betreffenden UN-Eintrags angegeben ist. Weitere dort genannte Codes sind gemeinsam zu beachten.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 7.2-1, 7.2.4

Vollständigen Quelltext lesen

Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.

V 5 Die Versandstücke dürfen nicht in Kleincontainern befördert werden.
Originalseiten mit Tabellen und Fußnoten ansehen
ADR 2025 Band II, Originalseite 7.2-1
7.2-1 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 627)

Weitere Fahrzeuge, Handhabung und Betrieb