UN 3385
BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, MIT WASSER REAGIEREND, N.A.G., mit einem LC50-Wert von höchstens 200 ml/m3 und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 500 LC50
Eintrag 1 · Klasse 6.1 · Verpackungsgruppe I · TW1BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, MIT WASSER REAGIEREND, N.A.G., mit einem LC50-Wert von höchstens 200 ml/m3 und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 500 LC50
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3385
- (2)Benennung und Beschreibung
- BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, MIT WASSER REAGIEREND, N.A.G., mit einem LC50-Wert von höchstens 200 ml/m3 und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 500 LC50
- (3a)Klasse
- 6.1 · Giftige Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- TW1
Giftige flüssige Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- I
- (5)Gefahrzettel
- 6.1+ 4.3
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 274
SV 274 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.
Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- P601
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T22
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP2
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- L15CH
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 1
(C/D)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.
Bedeutung und Bedingungen ansehenTanks: Tunnel C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel D und E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode C/D und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 623
giftiger flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-263 (Spalten 1–11) · 3.2-A-264 (Spalten 12–20).

