TP2 – Sondervorschrift für ortsbewegliche Tanks
ADR 2025 · Spalte (11)
Bedeutung
Füllungsgrad höchstens 95 / [1 + α × (tᵣ − tᶠ)] Prozent nach 4.2.1.9.3.
α bezeichnet den mittleren kubischen Ausdehnungskoeffizienten; tᶠ die mittlere Temperatur beim Befüllen und tᵣ die höchste mittlere Temperatur während der Beförderung. 95 ist der Zähler der Formel und keine pauschale Füllgrenze von 95 %. Die Definitionen und Sonderfälle stehen in 4.2.1.9.4 bis 4.2.1.9.5.1.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.2-19, 4.2.5.3 · Band II, 4.2-2, 4.2.1.9.2–4.2.1.9.5.1
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Der in Absatz 4.2.1.9.3 vorgeschriebene Füllungsgrad darf nicht überschritten werden Füllungsgrad = 95 / [1 + α × (tᵣ − tᶠ)] 4.2.1.9.2 Für die allgemeine Verwendung wird der höchste Füllungsgrad (in %) durch folgende Formel bestimmt: Füllungsgrad = 97 / [1 + α × (tᵣ − tᶠ)]. 4.2.1.9.3 Der höchste Füllungsgrad (in %) für flüssige Stoffe der Klassen 6.1 und 8 Verpackungsgruppen I und II sowie für flüssige Stoffe mit einem absoluten Dampfdruck bei 65 °C von mehr als 175 kPa (1,75 bar) wird durch folgende Formel bestimmt: Füllungsgrad = 95 / [1 + α × (tᵣ − tᶠ)]. 4.2.1.9.4 In diesen Formeln ist α der mittlere kubische Ausdehnungskoeffizient des flüssigen Stoffes zwischen der mittleren Temperatur des flüssigen Stoffes beim Befüllen (tᶠ) und der höchsten mittleren Temperatur des Füllguts während der Beförderung (tᵣ) (beide in °C). Bei flüssigen Stoffen, die unter Umgebungsbedingungen befördert werden, kann α mit folgender Formel berechnet werden: α = (d₁₅ − d₅₀) / (35 × d₅₀), wobei d₁₅ und d₅₀ die Dichten des flüssigen Stoffes bei 15 °C bzw. 50 °C sind. 4.2.1.9.4.1 Als höchste mittlere Temperatur des Füllguts (tᵣ) wird 50 °C festgelegt, ausgenommen bei Beförderungen unter gemässigten oder extremen klimatischen Bedingungen, für die die betreffenden zuständigen Behörden einer niedrigeren Temperatur zustimmen bzw. eine höhere Temperatur vorschreiben können. 4.2.1.9.5 Die Vorschriften der Absätze 4.2.1.9.2 bis 4.2.1.9.4.1 gelten nicht für ortsbewegliche Tanks, deren Inhalt während der Beförderung auf einer Temperatur von über 50 °C (z. B. durch eine Heizeinrichtung) gehalten wird. Bei ortsbeweglichen Tanks, die mit einer Heizeinrichtung ausgerüstet sind, muss ein Temperaturregler verwendet werden, um sicherzustellen, dass während der Beförderung der höchste Füllungsgrad niemals mehr als 95 % beträgt. 4.2.1.9.5.1 Der höchste Füllungsgrad (in %) für feste Stoffe, die über ihrem Schmelzpunkt befördert werden, und für erwärmte flüssige Stoffe wird durch folgende Formel bestimmt: Füllungsgrad = 95 × dᵣ / dᶠ, wobei dᶠ und dᵣ die Dichten des flüssigen Stoffes bei der mittleren Temperatur des flüssigen Stoffes während des Befüllens bzw. der höchsten mittleren Temperatur des Füllguts während der Beförderung sind.
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