UN 3264
ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Für diese UN-Nummer enthält Tabelle A 3 unterschiedliche Einträge. Wählen Sie den zur Zusammensetzung und Einstufung passenden Eintrag.
Eintrag 1 · Klasse 8 · Verpackungsgruppe I · C1ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3264
- (2)Benennung und Beschreibung
- ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
- (3a)Klasse
- 8 · Ätzende Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- C1
Ätzende anorganische flüssige Stoffe sauren Charakters ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- I
- (5)Gefahrzettel
- 8
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 274
SV 274 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.
Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- P001
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T14
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- L10BH
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 1
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- S20
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 88
stark ätzender Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-241 (Spalten 1–11) · 3.2-A-242 (Spalten 12–20).
Eintrag 2 · Klasse 8 · Verpackungsgruppe II · C1ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3264
- (2)Benennung und Beschreibung
- ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
- (3a)Klasse
- 8 · Ätzende Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- C1
Ätzende anorganische flüssige Stoffe sauren Charakters ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- II
- (5)Gefahrzettel
- 8
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 274
SV 274 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.
Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 1 L
Höchstens 1 L je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E2
Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 500 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP15
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T11
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- L4BN
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- TU42
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 2
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 80
ätzender oder schwach ätzender Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-241 (Spalten 1–11) · 3.2-A-242 (Spalten 12–20).
Eintrag 3 · Klasse 8 · Verpackungsgruppe III · C1ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3264
- (2)Benennung und Beschreibung
- ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
- (3a)Klasse
- 8 · Ätzende Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- C1
Ätzende anorganische flüssige Stoffe sauren Charakters ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- III
- (5)Gefahrzettel
- 8
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 274
SV 274 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.
Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 5 L
Höchstens 5 L je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E1
Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP19
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T7
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- L4BN
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- TU42
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 3
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 3 beträgt die Höchstmenge 1.000 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- V12
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 80
ätzender oder schwach ätzender Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-241 (Spalten 1–11) · 3.2-A-242 (Spalten 12–20).
