UN 3361
CHLORSILANE, GIFTIG, ÄTZEND, N.A.G.
Eintrag 1 · Klasse 6.1 · Verpackungsgruppe II · TC1CHLORSILANE, GIFTIG, ÄTZEND, N.A.G.
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3361
- (2)Benennung und Beschreibung
- CHLORSILANE, GIFTIG, ÄTZEND, N.A.G.
- (3a)Klasse
- 6.1 · Giftige Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- TC1
Giftige ätzende organische flüssige Stoffe.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- II
- (5)Gefahrzettel
- 6.1+8
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 274
SV 274 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.
Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- P010
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP15
Tanks und Schüttgut-Container
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 2
(D/E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenTanks oder lose Schüttung: Tunnel D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode D/E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 68
giftiger Stoff, ätzend
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-259 (Spalten 1–11) · 3.2-A-260 (Spalten 12–20).

