UN 3156
VERDICHTETES GAS, OXIDIEREND, N.A.G.
Eintrag 1 · Klasse 2 · 1OVERDICHTETES GAS, OXIDIEREND, N.A.G.
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3156
- (2)Benennung und Beschreibung
- VERDICHTETES GAS, OXIDIEREND, N.A.G.
- (3a)Klasse
- 2 · Gase
- (3b)Klassifizierungscode
- 1O
Verdichtetes Gas; oxidierend.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (5)Gefahrzettel
- 2.2+ 5.1
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 274
655
662
SV 274 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.
Vollständige Sondervorschrift 274 mit OriginalansichtSV 655 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Flaschen, die nach der Richtlinie 97/23/EG6) oder der Richtlinie 2014/68/EU7) ausgelegt, gebaut, zugelassen und gekennzeichnet wurden und für Atemschutzgeräte verwendet werden, dürfen, ohne dem Kapitel 6.2 zu entsprechen, befördert werden, vorausgesetzt, sie werden den Prüfungen des Absatzes 6.2.1.6.1 unterzogen und die in Unterabschnitt 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P 200 festgelegte Frist zwischen den Prüfungen wird nicht überschritten. Der für die Wasserdruckprüfung anzuwendende Druck ist der auf der Flasche gemäss Richtlinie 97/23/EG oder der Richtlinie 2014/68/EU angegebene Druck.
Vollständige Sondervorschrift 655 mit OriginalansichtSV 662 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Flaschen, die den Vorschriften des Kapitels 6.2 nicht entsprechen und die ausschliesslich an Bord von Schiffen oder Flugzeugen verwendet werden, dürfen für Zwecke der Befüllung oder Prüfung und der nachfolgenden Rücksendung befördert werden, vorausgesetzt, die Flaschen wurden in Übereinstimmung mit einer von der zuständigen Behörde des Zulassungslandes anerkannten Norm ausgelegt und gebaut und alle übrigen zutreffenden Vorschriften des ADR werden erfüllt, einschliesslich:
Vollständige Sondervorschrift 662 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- P200
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP9
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- (M)
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- CxBN(M)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 3
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 3 beträgt die Höchstmenge 1.000 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 25
oxidierendes (brandförderndes) Gas
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-227 (Spalten 1–11) · 3.2-A-228 (Spalten 12–20).

