Eintrag 1 · Klasse 5.2 · P1ORGANISCHES PEROXID TYP C, FEST
Organische Peroxide – Gefahrzettel 5.2
Klasse 5.2

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3104
(2)Benennung und Beschreibung
ORGANISCHES PEROXID TYP C, FEST
(3b)Klassifizierungscode
P1

Organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist.

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(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
5.2

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
122 274
SV 122 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Die Nebengefahren und, soweit erforderlich, die Kontroll- und die Notfalltemperatur sowie die UN-Nummer (Gattungseintragung) für jede bereits zugeordnete Zubereitung organischer Peroxide sind in Unterabschnitt 2.2.52.4, in Unterabschnitt 4.1.4.2 Verpackungsanweisung IBC 520 und in Absatz 4.2.5.2.6 Anweisung für ortsbewegliche Tanks T 23 angegeben.

Vollständige Sondervorschrift 122 mit Originalansicht
SV 274 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
100 g

Höchstens 100 g je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.

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(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P520
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP4

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
— (leeres Feld in Tabelle A)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
— (leeres Feld in Tabelle A)
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
1 (D)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Durchfahrt durch Tunnel der Kategorien D und E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode D und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV15 CV20 CV22 CV24 CV29
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S8 S18
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
— (leeres Feld in Tabelle A)

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-217 (Spalten 1–11) · 3.2-A-218 (Spalten 12–20).