UN 2968

MANEB, STABILISIERT oder MANEBZUBEREITUNGEN, STABILISIERT gegen Selbsterhitzung

Eintrag 1 · Klasse 4.3 · Verpackungsgruppe III · W2MANEB, STABILISIERT oder MANEBZUBEREITUNGEN, STABILISIERT gegen Selbsterhitzung
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln – Gefahrzettel 4.3
Klasse 4.3

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
2968
(2)Benennung und Beschreibung
MANEB, STABILISIERT oder MANEBZUBEREITUNGEN, STABILISIERT gegen Selbsterhitzung
(3b)Klassifizierungscode
W2

Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr.

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(4)Verpackungsgruppe
III
(5)Gefahrzettel
4.3

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
547
SV 547 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

UN 2210 Maneb oder UN 2210 Manebzubereitungen in selbsterhitzungsfähiger Form sind Stoffe der Klasse 4.2.

Vollständige Sondervorschrift 547 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
1 kg

Höchstens 1 kg je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.

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(7b)Freigestellte Mengen
E1

Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. ml je Außenverpackung.

Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P002 IBC08 R001
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
B4
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP14

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T1
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP33
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
SGAN
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
0 (E)

Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.

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Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
VC1 VC2 AP3 AP4 AP5
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV23
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
— (leeres Feld in Tabelle A)
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
423

fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet

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Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-199 (Spalten 1–11) · 3.2-A-200 (Spalten 12–20).