AP3 · Bedeckte Beförderung nur für Stücke
ADR 2025 · Spalte (17)
Bedeutung
Bedeckte Fahrzeuge und Container dürfen nur für Stoffe in Stücken verwendet werden, nicht für Pulver, Granulat, Staub oder Asche.
Die Codes VC regeln die Beförderung in loser Schüttung nach ADR 7.3.3. Die bei demselben Stoff in Spalte (17) angegebenen AP-Vorschriften sind zusätzlich anzuwenden. Allgemeine Anforderungen nach 7.3.1 bleiben bestehen.
Der Originaltext ordnet AP3 im Abschnitt 7.3.3.2 den Gütern der Klasse beziehungsweise Klassen 4.3 zu. Maßgeblich ist die Zuweisung beim konkreten UN-Eintrag.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 7.3-5, 7.3.3.2
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AP 3 Bedeckte Fahrzeuge und bedeckte Container dürfen nur verwendet werden, wenn der Stoff in Stücken (nicht als Pulver, Granulat, Staub oder Asche) vorliegt.
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