AP5 · Warnhinweis an Ladetüren
ADR 2025 · Spalte (17)
Bedeutung
Die Ladetüren müssen den Hinweis „ACHTUNG / KEINE BELÜFTUNG / VORSICHTIG ÖFFNEN“ tragen. Die Buchstaben müssen mindestens 25 mm hoch sein.
Die Codes VC regeln die Beförderung in loser Schüttung nach ADR 7.3.3. Die bei demselben Stoff in Spalte (17) angegebenen AP-Vorschriften sind zusätzlich anzuwenden. Allgemeine Anforderungen nach 7.3.1 bleiben bestehen.
Der Originaltext ordnet AP5 im Abschnitt 7.3.3.2 den Gütern der Klasse beziehungsweise Klassen 4.3 zu. Maßgeblich ist die Zuweisung beim konkreten UN-Eintrag.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 7.3-5, 7.3.3.2
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Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.
AP 5 Die Ladetüren der gedeckten Fahrzeuge oder der geschlossenen Container müssen mit folgendem Kenn- zeichen versehen sein, wobei die Buchstabenhöhe mindestens 25 mm betragen muss: «ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN» Diese Angaben müssen in einer Sprache abgefasst sein, die vom Absender als geeignet angesehen wird.
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