UN 2015

WASSERSTOFFPEROXID, STABILISIERT oder WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG, STABILISIERT, mit mehr als 70 % Wasserstoffperoxid

Für diese UN-Nummer enthält Tabelle A 2 unterschiedliche Einträge. Wählen Sie den zur Zusammensetzung und Einstufung passenden Eintrag.

Eintrag 1 · Klasse 5.1 · Verpackungsgruppe I · OC1WASSERSTOFFPEROXID, STABILISIERT oder WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG, STABILISIERT, mit mehr als 70 % Wasserstoffperoxid
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe – Gefahrzettel 5.1
Klasse 5.1
Ätzende Stoffe – Gefahrzettel 8
Klasse 8

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
2015
(2)Benennung und Beschreibung
WASSERSTOFFPEROXID, STABILISIERT oder WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG, STABILISIERT, mit mehr als 70 % Wasserstoffperoxid
(3b)Klassifizierungscode
OC1

Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe, ätzend.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
I
(5)Gefahrzettel
5.1+8

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
640N
SV 640N · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (2) aufgeführten physikalischen und technischen Eigenschaften führen bei der Beförderung des Stoffes in ADR-Tanks zu unterschiedlichen Tankcodierungen für ein und dieselbe Verpackungsgruppe.

Vollständige Sondervorschrift 640 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P501
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP2

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T9
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP2 TP6 TP24
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
L4DV(+)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TU3 TU28 TC2 TE8 TE9 TT1

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
FL
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
1 (B/E)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Tanks: Tunnel B, C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode B/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V5
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV24
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S20
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
559

stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-127 (Spalten 1–11) · 3.2-A-128 (Spalten 12–20).

Eintrag 2 · Klasse 5.1 · Verpackungsgruppe I · OC1WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG, STABILISIERT, mit mehr als 60 %, aber höchstens 70 % Wasserstoffperoxid
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe – Gefahrzettel 5.1
Klasse 5.1
Ätzende Stoffe – Gefahrzettel 8
Klasse 8

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
2015
(2)Benennung und Beschreibung
WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG, STABILISIERT, mit mehr als 60 %, aber höchstens 70 % Wasserstoffperoxid
(3b)Klassifizierungscode
OC1

Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe, ätzend.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
I
(5)Gefahrzettel
5.1+8

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
640O
SV 640O · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (2) aufgeführten physikalischen und technischen Eigenschaften führen bei der Beförderung des Stoffes in ADR-Tanks zu unterschiedlichen Tankcodierungen für ein und dieselbe Verpackungsgruppe.

Vollständige Sondervorschrift 640 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P501
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP2

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T9
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP2 TP6 TP24
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
L4BV(+)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TU3 TU28 TC2 TE7 TE8 TE9 TT1

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
FL
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
1 (B/E)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Tanks: Tunnel B, C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode B/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V5
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV24
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S20
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
559

stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-127 (Spalten 1–11) · 3.2-A-128 (Spalten 12–20).