TP6 – Sondervorschrift für ortsbewegliche Tanks
ADR 2025 · Spalte (11)
Bedeutung
Der Tank ist mit Druckentlastungseinrichtungen auszurüsten, die an den Fassungsraum und die Art der beförderten Stoffe angepasst sind, um unter allen Umständen, einschliesslich einer vollständigen Feuereinwirkung, das Bersten des Tanks zu verhindern.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.2-19, 4.2.5.3
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Der Tank ist mit Druckentlastungseinrichtungen auszurüsten, die an den Fassungsraum und die Art der beförderten Stoffe angepasst sind, um unter allen Umständen, einschliesslich einer vollständigen Feuereinwirkung, das Bersten des Tanks zu verhindern. Die Einrichtungen müs- sen auch mit dem Stoff verträglich sein.
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