Bedeutung

Die Schlauchanschlüsse der Tanks müssen aus Werkstoffen hergestellt sein, die keine Zersetzung des Wasserstoffperoxids verursachen.

Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-38, 6.8.4 b) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1

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Die Schlauchanschlüsse der Tanks müssen aus Werkstoffen hergestellt sein, die keine Zersetzung des
Wasserstoffperoxids verursachen.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-38
6.8-38 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 580)
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-1
6.8-1 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 543)

Weitere Tankcodes und Tankvorschriften