TU28 – Verwendung von ADR-Tanks
ADR 2025 · Spalte (13)
Bedeutung
Tanks dürfen bei einer Bezugstemperatur von 15 °C nur bis zu 95 % ihres Fassungsraumes gefüllt werden.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.3-26, 4.3.5
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Tanks dürfen bei einer Bezugstemperatur von 15 °C nur bis zu 95 % ihres Fassungsraumes gefüllt wer- den.
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