Bedeutung

Tanks dürfen bei einer Bezugstemperatur von 15 °C nur bis zu 95 % ihres Fassungsraumes gefüllt werden.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.3-26, 4.3.5

Vollständigen Quelltext lesen

Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.

Tanks dürfen bei einer Bezugstemperatur von 15 °C nur bis zu 95 % ihres Fassungsraumes gefüllt wer-
den.
Originalseiten mit Tabellen und Fußnoten ansehen
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 4.3-26
4.3-26 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 290)

Weitere Tankcodes und Tankvorschriften