Für diese UN-Nummer enthält Tabelle A 2 unterschiedliche Einträge. Wählen Sie den zur Zusammensetzung und Einstufung passenden Eintrag.

Eintrag 1 · Klasse 4.2 · Verpackungsgruppe II · S2KOHLE oder RUSS, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Selbstentzündliche Stoffe – Gefahrzettel 4.2
Klasse 4.2

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
1361
(2)Benennung und Beschreibung
KOHLE oder RUSS, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
(3b)Klassifizierungscode
S2

Selbstentzündliche organische feste Stoffe ohne Nebengefahr.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
II
(5)Gefahrzettel
4.2

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P002 IBC06
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
PP12
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP14

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T3
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP33
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
SGAN
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TU11

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
2 (D/E)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Tanks oder lose Schüttung: Tunnel D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode D/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1 V13
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
— (leeres Feld in Tabelle A)
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
40

entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff oder polymerisierender Stoff

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-73 (Spalten 1–11) · 3.2-A-74 (Spalten 12–20).

Eintrag 2 · Klasse 4.2 · Verpackungsgruppe III · S2KOHLE oder RUSS, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Selbstentzündliche Stoffe – Gefahrzettel 4.2
Klasse 4.2

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
1361
(2)Benennung und Beschreibung
KOHLE oder RUSS, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
(3b)Klassifizierungscode
S2

Selbstentzündliche organische feste Stoffe ohne Nebengefahr.

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(4)Verpackungsgruppe
III
(5)Gefahrzettel
4.2

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
665
SV 665 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Unvermahlene Steinkohle, Koks und Anthrazitkohle, die den Klassifizierungskriterien der Klasse 4.2 Verpackungsgruppe III entsprechen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Vollständige Sondervorschrift 665 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P002 IBC08 LP02 R001
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
PP12 B3
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP14

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T1
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP33
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
SGAV
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
4 (E)

Für die Beförderungskategorie 4 ist die Menge im Rahmen von 1.1.3.6 unbegrenzt. Dies bedeutet keine vollständige Freistellung von allen ADR-Vorschriften.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1 V13
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
VC1 VC2 AP1
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
— (leeres Feld in Tabelle A)
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
40

entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff oder polymerisierender Stoff

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-73 (Spalten 1–11) · 3.2-A-74 (Spalten 12–20).