Bedeutung

Bei Verpackung in Säcken 5H1, 5L1 oder 5M1 müssen diese in gedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen Containern befördert werden.

Diese Vorschrift gilt für die Beförderung in Versandstücken, wenn der Code in Spalte (16) des betreffenden UN-Eintrags angegeben ist. Weitere dort genannte Codes sind gemeinsam zu beachten.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 7.2-2, 7.2.4

Vollständigen Quelltext lesen

Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.

V 13 Wenn der Stoff in Säcken 5H1, 5L1 oder 5M1 verpackt ist, so sind diese in gedeckten Fahrzeugen oder
geschlossenen Containern zu befördern.
Originalseiten mit Tabellen und Fußnoten ansehen
ADR 2025 Band II, Originalseite 7.2-2
7.2-2 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 628)

Weitere Fahrzeuge, Handhabung und Betrieb