UN 2790
ESSIGSÄURE, LÖSUNG mit mindestens 50 Masse-% und höchstens 80 Masse-% Säure
Für diese UN-Nummer enthält Tabelle A 2 unterschiedliche Einträge. Wählen Sie den zur Zusammensetzung und Einstufung passenden Eintrag.
Eintrag 1 · Klasse 8 · Verpackungsgruppe II · C3ESSIGSÄURE, LÖSUNG mit mindestens 50 Masse-% und höchstens 80 Masse-% Säure
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 2790
- (2)Benennung und Beschreibung
- ESSIGSÄURE, LÖSUNG mit mindestens 50 Masse-% und höchstens 80 Masse-% Säure
- (3a)Klasse
- 8 · Ätzende Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- C3
Ätzende organische flüssige Stoffe sauren Charakters ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- II
- (5)Gefahrzettel
- 8
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (7a)Begrenzte Mengen
- 1 L
Höchstens 1 L je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E2
Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 500 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP15
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T7
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP2
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- L4BN
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 2
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 80
ätzender oder schwach ätzender Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-185 (Spalten 1–11) · 3.2-A-186 (Spalten 12–20).
Eintrag 2 · Klasse 8 · Verpackungsgruppe III · C3ESSIGSÄURE, LÖSUNG mit mehr als 10 Masse-%, aber weniger als 50 Masse-% Säure
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 2790
- (2)Benennung und Beschreibung
- ESSIGSÄURE, LÖSUNG mit mehr als 10 Masse-%, aber weniger als 50 Masse-% Säure
- (3a)Klasse
- 8 · Ätzende Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- C3
Ätzende organische flüssige Stoffe sauren Charakters ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- III
- (5)Gefahrzettel
- 8
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 597
647
SV 597 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Essigsäure, Lösungen mit höchstens 10 Masse-% reiner Säure, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Vollständige Sondervorschrift 597 mit OriginalansichtSV 647 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Die Beförderung von Gärungsessig und Essigsäure in Lebensmittelqualität mit höchstens 25 Masse-% reiner Säure unterliegt nur den folgenden Vorschriften:
Vollständige Sondervorschrift 647 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 5 L
Höchstens 5 L je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E1
Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP19
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T4
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP1
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- L4BN
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 3
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 3 beträgt die Höchstmenge 1.000 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- V12
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 80
ätzender oder schwach ätzender Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-185 (Spalten 1–11) · 3.2-A-186 (Spalten 12–20).
