UN 1398
ALUMINIUMSILICIUM-PULVER, NICHT ÜBERZOGEN
Eintrag 1 · Klasse 4.3 · Verpackungsgruppe III · W2ALUMINIUMSILICIUM-PULVER, NICHT ÜBERZOGEN
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 1398
- (2)Benennung und Beschreibung
- ALUMINIUMSILICIUM-PULVER, NICHT ÜBERZOGEN
- (3b)Klassifizierungscode
- W2
Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- III
- (5)Gefahrzettel
- 4.3
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 37
SV 37 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Dieser Stoff unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, wenn er überzogen ist.
Vollständige Sondervorschrift 37 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 1 kg
Höchstens 1 kg je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E1
Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. ml je Außenverpackung.
Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
Tanks und Schüttgut-Container
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP33
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- SGAN
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 3
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 3 beträgt die Höchstmenge 1.000 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- V1
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- CV23
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 423
fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet, oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-75 (Spalten 1–11) · 3.2-A-76 (Spalten 12–20).
