UN 0301

MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoss- oder Treibladung

Eintrag 1 · Klasse 1 · 1.4GMUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoss- oder Treibladung
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1.4 – Gefahrzettel 1.4
Klasse 1
Giftige Stoffe – Gefahrzettel 6.1
Klasse 6.1
Ätzende Stoffe – Gefahrzettel 8
Klasse 8

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
0301
(2)Benennung und Beschreibung
MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoss- oder Treibladung
(3b)Klassifizierungscode
1.4G

Unterklasse 1.4: nur geringe Explosionsgefahr; Auswirkungen im Wesentlichen auf das Versandstück beschränkt. Verträglichkeitsgruppe G: Pyrotechnischer Stoff oder Gegenstand mit pyrotechnischem Stoff oder Gegenstand mit sowohl explosivem Stoff als auch Leucht-, Brand-, Augenreiz- oder Nebelstoff (ausser Gegenständen, die durch Wasser aktiviert werden oder die weissen Phosphor, Phosphide, einen pyrophoren Stoff, eine entzündbare Flüssigkeit oder ein entzündbares Gel oder Hypergole enthalten)

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
1.4+ 6.1+8

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P130 LP101
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
PP67 L1
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP23

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
— (leeres Feld in Tabelle A)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
— (leeres Feld in Tabelle A)
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
2 (E)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 2 beträgt die Höchstmenge 333 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V2
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV1 CV2 CV3 CV28
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S1
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
— (leeres Feld in Tabelle A)

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-17 (Spalten 1–11) · 3.2-A-18 (Spalten 12–20).