UN 3151

POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE, FLÜSSIG oder HALOGENIERTE MONOMETHYLDIPHENYL-METHANE, FLÜSSIG oder POLYHALOGENIERTE TERPHENYLE, FLÜSSIG

Eintrag 1 · Klasse 9 · Verpackungsgruppe II · M2POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE, FLÜSSIG oder HALOGENIERTE MONOMETHYLDIPHENYL-METHANE, FLÜSSIG oder POLYHALOGENIERTE TERPHENYLE, FLÜSSIG
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände – Gefahrzettel 9
Klasse 9

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3151
(2)Benennung und Beschreibung
POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE, FLÜSSIG oder HALOGENIERTE MONOMETHYLDIPHENYL-METHANE, FLÜSSIG oder POLYHALOGENIERTE TERPHENYLE, FLÜSSIG
(3b)Klassifizierungscode
M2

Stoffe und Gegenstände, die im Brandfall Dioxine bilden können.

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(4)Verpackungsgruppe
II
(5)Gefahrzettel
9

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
203 305
SV 203 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Diese Eintragung darf nicht für UN 2315 Polychlorierte Biphenyle, flüssig, und UN 3432 Polychlorierte Biphenyle, fest, verwendet werden.

Vollständige Sondervorschrift 203 mit Originalansicht
SV 305 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Diese Stoffe unterliegen in Konzentrationen von höchstens 50 mg/kg nicht den Vorschriften des ADR.

Vollständige Sondervorschrift 305 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
1 L

Höchstens 1 L je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.

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(7b)Freigestellte Mengen
E2

Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 500 g bzw. ml je Außenverpackung.

Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P906 IBC02
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP15

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
— (leeres Feld in Tabelle A)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
L4BH
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TU15

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
0 (D/E)

Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.

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Tanks oder lose Schüttung: Tunnel D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode D/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
— (leeres Feld in Tabelle A)
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
VC1 VC2 AP9
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV1 CV13 CV28
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S19
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
90

umweltgefährdender Stoff; verschiedene gefährliche Stoffe

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Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-227 (Spalten 1–11) · 3.2-A-228 (Spalten 12–20).