UN 2912
RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-I), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
Eintrag 1 · Klasse 7RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-I), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
7X verweist auf das zur Kategorie passende Gefahrzettelmuster 7A, 7B oder 7C bzw. den Großzettel 7D. Modelle der Klasse 7 ansehen.
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 2912
- (2)Benennung und Beschreibung
- RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-I), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
- (3a)Klasse
- 7 · Radioaktive Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (4)Verpackungsgruppe
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (5)Gefahrzettel
- 7X
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 172
317
325
SV 172 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Wenn ein radioaktiver Stoff eine oder mehrere Nebengefahren hat:
Vollständige Sondervorschrift 172 mit OriginalansichtSV 317 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
«Spaltbar, freigestellt» gilt nur für solche spaltbaren Stoffe und Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten, die gemäss Absatz 2.2.7.2.3.5 ausgenommen sind.
Vollständige Sondervorschrift 317 mit OriginalansichtSV 325 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Im Falle von Uranhexafluorid, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt, ist der Stoff der UN-Nummer 2978 zuzuordnen.
Vollständige Sondervorschrift 325 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- siehe 2.2.7 und 4.1.9
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- siehe 4.1.9.1.3
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T5 siehe 4.1.9.2. 4
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP4
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- S2,65AN(+) L2,65CN(+)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 0
(E)
Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- siehe 4.1.9.2.4
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- CV33
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 70
radioaktiver Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-195 (Spalten 1–11) · 3.2-A-196 (Spalten 12–20).