S6 · Weitere Versandstücke der Klasse 7
ADR 2025 · Spalte (19)
Bedeutung
Bei Fahrzeugen ausschließlich mit Versandstücken, Umverpackungen oder Containern der Kategorie I-WEISS gilt das Fahrgastverbot nach 8.3.1 nicht. Die Ausnahme von 8.3.4 gilt nur, wenn keine Nebengefahren bestehen.
Diese Betriebsvorschrift gilt bei Zuweisung in Spalte (19) zusätzlich zu den Kapiteln 8.1 bis 8.4. Bei Widersprüchen gehen die Vorschriften des Kapitels 8.5 vor.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 8.5-2, 8.5
Vollständigen Quelltext lesen
Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.
S6: Gemeinsame Sondervorschriften für radioaktive Stoffe der Klasse 7, die nicht in freigestellten Ver- sandstücken befördert werden Die Vorschriften des Abschnitts 8.3.1 gelten nicht für Fahrzeuge, die nur Versandstücke, Umverpackungen oder Container mit Zetteln der Kategorie I-WEISS befördern. Die Vorschriften des Abschnitts 8.3.4 gelten nicht, vorausgesetzt, es sind keine Nebengefahren vorhanden.
Originalseiten mit Tabellen und Fußnoten ansehen
