Bedeutung

Bei Fahrzeugen ausschließlich mit Versandstücken, Umverpackungen oder Containern der Kategorie I-WEISS gilt das Fahrgastverbot nach 8.3.1 nicht. Die Ausnahme von 8.3.4 gilt nur, wenn keine Nebengefahren bestehen.

Diese Betriebsvorschrift gilt bei Zuweisung in Spalte (19) zusätzlich zu den Kapiteln 8.1 bis 8.4. Bei Widersprüchen gehen die Vorschriften des Kapitels 8.5 vor.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 8.5-2, 8.5

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S6: Gemeinsame Sondervorschriften für radioaktive Stoffe der Klasse 7, die nicht in freigestellten Ver-
sandstücken befördert werden
Die Vorschriften des Abschnitts 8.3.1 gelten nicht für Fahrzeuge, die nur Versandstücke, Umverpackungen
oder Container mit Zetteln der Kategorie I-WEISS befördern.
Die Vorschriften des Abschnitts 8.3.4 gelten nicht, vorausgesetzt, es sind keine Nebengefahren vorhanden.
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ADR 2025 Band II, Originalseite 8.5-2
8.5-2 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 672)

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