Bedeutung

An den Tanks ist entweder auf dem in Absatz 6.8.2.5.1 vorgeschriebenen Schild oder auf dem Tankkörper selbst, wenn dieser so verstärkt ist, dass die Widerstandsfähigkeit des Tankkörpers nicht beeinträchtigt wird, durch Prägen oder durch ein ähnliches Verfahren das in Absatz 5.2.1.7.6 dargestellte Strahlensymbol anzubringen.

Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.

Die Angaben müssen in einer amtlichen Sprache des Zulassungslandes abgefasst sein; ist diese weder Deutsch, Englisch noch Französisch, zusätzlich in einer dieser Sprachen, sofern keine abweichende Vereinbarung der betroffenen Staaten besteht.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-44, 6.8.4 e) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1 · Band II, 6.8-43, 6.8.4 e), Bemerkung

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An den Tanks ist entweder auf dem in Absatz 6.8.2.5.1 vorgeschriebenen Schild oder auf dem Tankkörper
selbst, wenn dieser so verstärkt ist, dass die Widerstandsfähigkeit des Tankkörpers nicht beeinträchtigt
wird, durch Prägen oder durch ein ähnliches Verfahren das in Absatz 5.2.1.7.6 dargestellte Strahlensymbol
anzubringen.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-44
6.8-44 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 586)
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-1
6.8-1 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 543)
Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 6.8-43
6.8-43 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 585)

Weitere Tankcodes und Tankvorschriften