Bedeutung

Eine bereits absolvierte gleichwertige Schulung mit den Themen des Aufbaukurses Klasse 7 kann eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Teilnahme am Aufbaukurs ermöglichen.

Diese Betriebsvorschrift gilt bei Zuweisung in Spalte (19) zusätzlich zu den Kapiteln 8.1 bis 8.4. Bei Widersprüchen gehen die Vorschriften des Kapitels 8.5 vor.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 8.5-3, 8.5

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S11: Hat der Fahrzeugführer nach anderen Vorschriften, die in einem Vertragsstaat gelten, bereits an einer
gleichwertigen Schulung teilgenommen, die nach einem anderen Verfahren oder zu einem anderen Zweck
durchgeführt wurde und die in Absatz 8.2.2.3.5 festgelegten Themen umfasst, kann er ganz oder teilweise
von der Teilnahme an einem Aufbaukurs befreit werden.
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ADR 2025 Band II, Originalseite 8.5-3
8.5-3 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 673)

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