S11 · Anerkennung gleichwertiger Fahrerschulung
ADR 2025 · Spalte (19)
Bedeutung
Eine bereits absolvierte gleichwertige Schulung mit den Themen des Aufbaukurses Klasse 7 kann eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Teilnahme am Aufbaukurs ermöglichen.
Diese Betriebsvorschrift gilt bei Zuweisung in Spalte (19) zusätzlich zu den Kapiteln 8.1 bis 8.4. Bei Widersprüchen gehen die Vorschriften des Kapitels 8.5 vor.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 8.5-3, 8.5
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S11: Hat der Fahrzeugführer nach anderen Vorschriften, die in einem Vertragsstaat gelten, bereits an einer gleichwertigen Schulung teilgenommen, die nach einem anderen Verfahren oder zu einem anderen Zweck durchgeführt wurde und die in Absatz 8.2.2.3.5 festgelegten Themen umfasst, kann er ganz oder teilweise von der Teilnahme an einem Aufbaukurs befreit werden.
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