Eintrag 1 · Klasse 6.1 · Verpackungsgruppe II · T1PHENOL, GESCHMOLZEN
Giftige Stoffe – Gefahrzettel 6.1
Klasse 6.1

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
2312
(2)Benennung und Beschreibung
PHENOL, GESCHMOLZEN
(3b)Klassifizierungscode
T1

Giftige organische flüssige Stoffe ohne Nebengefahr.

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(4)Verpackungsgruppe
II
(5)Gefahrzettel
6.1

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

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(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T7
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP3
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
L4BH
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TU15 TE19

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
0 (D/E)

Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.

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Tanks oder lose Schüttung: Tunnel D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode D/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
— (leeres Feld in Tabelle A)
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV13
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S9 S19
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
60

giftiger oder schwach giftiger Stoff

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Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-145 (Spalten 1–11) · 3.2-A-146 (Spalten 12–20).