Bedeutung

Füllungsgrad für geschmolzene feste oder erwärmte flüssige Stoffe nach 4.2.1.9.5 bestimmen.

Bei Tanks mit Heizeinrichtung muss ein Temperaturregler sicherstellen, dass der Füllungsgrad während der Beförderung niemals mehr als 95 % beträgt. Nach 4.2.1.9.5.1 gilt als höchster Füllungsgrad 95 × dᵣ / dᶠ; dᶠ und dᵣ sind die Dichten bei der mittleren Fülltemperatur beziehungsweise der höchsten mittleren Temperatur während der Beförderung.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.2-19, 4.2.5.3 · Band II, 4.2-2, 4.2.1.9.2–4.2.1.9.5.1

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Der höchste Füllungsgrad (in %) für feste Stoffe, die über ihrem Schmelzpunkt befördert wer-
den, oder für erwärmte flüssige Stoffe ist in Übereinstimmung mit Absatz 4.2.1.9.5 zu bestim-
men.

4.2.1.9.2 Für die allgemeine Verwendung wird der höchste Füllungsgrad (in %) durch folgende Formel bestimmt:
Füllungsgrad = 97 / [1 + α × (tᵣ − tᶠ)].

4.2.1.9.3 Der höchste Füllungsgrad (in %) für flüssige Stoffe der Klassen 6.1 und 8 Verpackungsgruppen I und II sowie für flüssige Stoffe mit einem absoluten Dampfdruck bei 65 °C von mehr als 175 kPa (1,75 bar) wird durch folgende Formel bestimmt:
Füllungsgrad = 95 / [1 + α × (tᵣ − tᶠ)].

4.2.1.9.4 In diesen Formeln ist α der mittlere kubische Ausdehnungskoeffizient des flüssigen Stoffes zwischen der mittleren Temperatur des flüssigen Stoffes beim Befüllen (tᶠ) und der höchsten mittleren Temperatur des Füllguts während der Beförderung (tᵣ) (beide in °C). Bei flüssigen Stoffen, die unter Umgebungsbedingungen befördert werden, kann α mit folgender Formel berechnet werden:
α = (d₁₅ − d₅₀) / (35 × d₅₀),
wobei d₁₅ und d₅₀ die Dichten des flüssigen Stoffes bei 15 °C bzw. 50 °C sind.

4.2.1.9.4.1 Als höchste mittlere Temperatur des Füllguts (tᵣ) wird 50 °C festgelegt, ausgenommen bei Beförderungen unter gemässigten oder extremen klimatischen Bedingungen, für die die betreffenden zuständigen Behörden einer niedrigeren Temperatur zustimmen bzw. eine höhere Temperatur vorschreiben können.

4.2.1.9.5 Die Vorschriften der Absätze 4.2.1.9.2 bis 4.2.1.9.4.1 gelten nicht für ortsbewegliche Tanks, deren Inhalt während der Beförderung auf einer Temperatur von über 50 °C (z. B. durch eine Heizeinrichtung) gehalten wird. Bei ortsbeweglichen Tanks, die mit einer Heizeinrichtung ausgerüstet sind, muss ein Temperaturregler verwendet werden, um sicherzustellen, dass während der Beförderung der höchste Füllungsgrad niemals mehr als 95 % beträgt.

4.2.1.9.5.1 Der höchste Füllungsgrad (in %) für feste Stoffe, die über ihrem Schmelzpunkt befördert werden, und für erwärmte flüssige Stoffe wird durch folgende Formel bestimmt:
Füllungsgrad = 95 × dᵣ / dᶠ,
wobei dᶠ und dᵣ die Dichten des flüssigen Stoffes bei der mittleren Temperatur des flüssigen Stoffes während des Befüllens bzw. der höchsten mittleren Temperatur des Füllguts während der Beförderung sind.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 4.2-19
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4.2-2 · Originalansicht vergrößern · Im Band II öffnen (PDF-Seite 244)

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