UN 1386
ÖLSAATKUCHEN mit mehr als 1,5 Masse-% Öl und höchstens 11 Masse-% Feuchtigkeit
Eintrag 1 · Klasse 4.2 · Verpackungsgruppe III · S2ÖLSAATKUCHEN mit mehr als 1,5 Masse-% Öl und höchstens 11 Masse-% Feuchtigkeit
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 1386
- (2)Benennung und Beschreibung
- ÖLSAATKUCHEN mit mehr als 1,5 Masse-% Öl und höchstens 11 Masse-% Feuchtigkeit
- (3a)Klasse
- 4.2 · Selbstentzündliche Stoffe
- (3b)Klassifizierungscode
- S2
Selbstentzündliche organische feste Stoffe ohne Nebengefahr.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- III
- (5)Gefahrzettel
- 4.2
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP14
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- BK2
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 3
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 3 beträgt die Höchstmenge 1.000 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- V1
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 40
entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff oder polymerisierender Stoff
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-75 (Spalten 1–11) · 3.2-A-76 (Spalten 12–20).
