UN 0248
VORRICHTUNGEN, DURCH WASSER AKTIVIERBAR, mit Zerleger, Ausstoss- oder Treibladung
Eintrag 1 · Klasse 1 · 1.2LVORRICHTUNGEN, DURCH WASSER AKTIVIERBAR, mit Zerleger, Ausstoss- oder Treibladung
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 0248
- (2)Benennung und Beschreibung
- VORRICHTUNGEN, DURCH WASSER AKTIVIERBAR, mit Zerleger, Ausstoss- oder Treibladung
- (3b)Klassifizierungscode
- 1.2L
Unterklasse 1.2: Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke; nicht massenexplosionsfähig. Verträglichkeitsgruppe L: Explosiver Stoff oder Gegenstand mit explosivem Stoff, der eine besondere Gefahr darstellt (z. B. wegen seiner Aktivierung bei Zutritt von Wasser oder wegen der Anwesenheit von Hypergolen, Phosphiden oder eines pyrophoren Stoffes) und eine Trennung jeder einzelnen Art erfordert
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (5)Gefahrzettel
- 1
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 274
SV 274 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.
Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- P144
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- PP77
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP1
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 0
(B)
Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode B und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- V2
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- S1
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-13 (Spalten 1–11) · 3.2-A-14 (Spalten 12–20).
