PP77
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P144
Vollständige Verpackungsanweisung P144 mit Originaltabelle
Für die UN-Nummern 0248 und 0249 müssen die Verpackungen gegen das Eindringen von Wasser geschützt
sein. Werden die Vorrichtungen, durch Wasser aktivierbar, ohne Verpackung befördert, müssen sie mindestens
zwei voneinander unabhängige Sicherungsvorrichtungen enthalten, um das Eindringen von Wasser zu verhin-
dern.
Bem. Die zugelassenen Verpackungen dürfen eine Nettomasse von 400 kg überschreiten (siehe Unterab-
schnitt 4.1.3.3).
Quelle: Band II · 4.1-60