UN 0246
MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR, mit Zerleger, Ausstoss- oder Treibladung
Eintrag 1 · Klasse 1 · 1.3HMUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR, mit Zerleger, Ausstoss- oder Treibladung
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 0246
- (2)Benennung und Beschreibung
- MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR, mit Zerleger, Ausstoss- oder Treibladung
- (3b)Klassifizierungscode
- 1.3H
Unterklasse 1.3: Feuergefahr sowie geringe Luftdruck- und/oder Splitter-, Spreng- und Wurfstückgefahr; nicht massenexplosionsfähig. Verträglichkeitsgruppe H: Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch weissen Phosphor enthält
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (5)Gefahrzettel
- 1
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP23
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 1
(C)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorien C, D und E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode C und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- V2
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- S1
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-13 (Spalten 1–11) · 3.2-A-14 (Spalten 12–20).
