UN 3322

RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-III), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt

Eintrag 1 · Klasse 7RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-III), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt

7X verweist auf das zur Kategorie passende Gefahrzettelmuster 7A, 7B oder 7C bzw. den Großzettel 7D. Modelle der Klasse 7 ansehen.

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3322
(2)Benennung und Beschreibung
RADIOAKTIVE STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-III), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
(3b)Klassifizierungscode
— (leeres Feld in Tabelle A)
(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
7X

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
172 317 325 336
SV 172 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Wenn ein radioaktiver Stoff eine oder mehrere Nebengefahren hat:

Vollständige Sondervorschrift 172 mit Originalansicht
SV 317 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

«Spaltbar, freigestellt» gilt nur für solche spaltbaren Stoffe und Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten, die gemäss Absatz 2.2.7.2.3.5 ausgenommen sind.

Vollständige Sondervorschrift 317 mit Originalansicht
SV 325 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Im Falle von Uranhexafluorid, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt, ist der Stoff der UN-Nummer 2978 zuzuordnen.

Vollständige Sondervorschrift 325 mit Originalansicht
SV 336 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Ein einzelnes Versandstück mit nichtbrennbaren festen LSA-II- oder LSA-III-Stoffen darf bei Beförderung als Luftfracht höchstens eine Aktivität von 3000 A2 aufweisen.

Vollständige Sondervorschrift 336 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
siehe 2.2.7 und 4.1.9
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
siehe 4.1.9.1.3
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T5
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP4
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
S2,65AN(+) L2,65CN(+)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TU36 TT7 TM7

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
0 (E)

Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
— (leeres Feld in Tabelle A)
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV33
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S6 S11 S21
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
70

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-253 (Spalten 1–11) · 3.2-A-254 (Spalten 12–20).