UN 3164
GEGENSTÄNDE UNTER PNEUMATISCHEM DRUCK oder GEGENSTÄNDE UNTER HYDRAULISCHEM DRUCK (mit nicht entzündbarem Gas)
Eintrag 1 · Klasse 2 · 6AGEGENSTÄNDE UNTER PNEUMATISCHEM DRUCK oder GEGENSTÄNDE UNTER HYDRAULISCHEM DRUCK (mit nicht entzündbarem Gas)
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 3164
- (2)Benennung und Beschreibung
- GEGENSTÄNDE UNTER PNEUMATISCHEM DRUCK oder GEGENSTÄNDE UNTER HYDRAULISCHEM DRUCK (mit nicht entzündbarem Gas)
- (3a)Klasse
- 2 · Gase
- (3b)Klassifizierungscode
- 6A
Andere Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten; erstickend.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (5)Gefahrzettel
- 2.2
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- 283
371
594
SV 283 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Gegenstände, die ein Gas enthalten und als Stossdämpfer dienen, einschliesslich Stossenergie absorbierende Einrichtungen oder Druckluftfedern unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, vorausgesetzt:
Vollständige Sondervorschrift 283 mit OriginalansichtSV 371 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
(1) Diese Eintragung gilt auch für Gegenstände, die ein kleines Druckgefäss mit einer Auslöseeinrichtung enthalten. Diese Gegenstände müssen folgenden Vorschriften entsprechen:
Vollständige Sondervorschrift 371 mit OriginalansichtSV 594 · Bedeutung anzeigen
Auszug aus dem ADR · erster Absatz
Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:
Vollständige Sondervorschrift 594 mit Originalansicht - (7a)Begrenzte Mengen
- 120
ml
Höchstens 120 ml je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- P003
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- PP32
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP9
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 3
(E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 3 beträgt die Höchstmenge 1.000 kg bzw. Liter je Beförderungseinheit. Die anzuwendende Einheit hängt von der Art des Gutes ab.
Bedeutung und Bedingungen ansehenDurchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
- CV9
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- — (leeres Feld in Tabelle A)
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-229 (Spalten 1–11) · 3.2-A-230 (Spalten 12–20).
