PP32
Sondervorschrift für die Verpackung · ADR 2025
Zu P003
Vollständige Verpackungsanweisung P003 mit Originaltabelle
Die UN-Nummern 2857 und 3358 sowie widerstandsfähige Gegenstände, die unter der UN-Nummer 3164 ver-
sandt werden, dürfen unverpackt, in Verschlägen oder geeigneten Umverpackungen befördert werden.
Bem. Die zugelassenen Verpackungen dürfen eine Nettomasse von 400 kg überschreiten (siehe Unterab-
schnitt 4.1.3.3).
Quelle: Band II · 4.1-37