Für diese UN-Nummer enthält Tabelle A 3 unterschiedliche Einträge. Wählen Sie den zur Zusammensetzung und Einstufung passenden Eintrag.

Eintrag 1 · Klasse 4.3 · Verpackungsgruppe I · WC2MIT WASSER REAGIERENDER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln – Gefahrzettel 4.3
Klasse 4.3
Ätzende Stoffe – Gefahrzettel 8
Klasse 8

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3131
(2)Benennung und Beschreibung
MIT WASSER REAGIERENDER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.
(3b)Klassifizierungscode
WC2

Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ätzend.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
I
(5)Gefahrzettel
4.3+8

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
274
SV 274 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P403
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP2

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T9
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP7 TP33
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
S10AN L10DH
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TU4 TU14 TU22 TE21 TM2

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
0 (B/E)

Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Tanks: Tunnel B, C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode B/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV23
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S20
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
X482

fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und ätzende Gase bildet

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-221 (Spalten 1–11) · 3.2-A-222 (Spalten 12–20).

Eintrag 2 · Klasse 4.3 · Verpackungsgruppe II · WC2MIT WASSER REAGIERENDER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln – Gefahrzettel 4.3
Klasse 4.3
Ätzende Stoffe – Gefahrzettel 8
Klasse 8

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3131
(2)Benennung und Beschreibung
MIT WASSER REAGIERENDER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.
(3b)Klassifizierungscode
WC2

Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ätzend.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
II
(5)Gefahrzettel
4.3+8

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
274
SV 274 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
500 g

Höchstens 500 g je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E2

Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 500 g bzw. ml je Außenverpackung.

Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P410 IBC06
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP14

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T3
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP33
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
SGAN
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
0 (D/E)

Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Tanks oder lose Schüttung: Tunnel D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode D/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV23
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
— (leeres Feld in Tabelle A)
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
482

fester Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-223 (Spalten 1–11) · 3.2-A-224 (Spalten 12–20).

Eintrag 3 · Klasse 4.3 · Verpackungsgruppe III · WC2MIT WASSER REAGIERENDER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln – Gefahrzettel 4.3
Klasse 4.3
Ätzende Stoffe – Gefahrzettel 8
Klasse 8

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
3131
(2)Benennung und Beschreibung
MIT WASSER REAGIERENDER FESTER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.
(3b)Klassifizierungscode
WC2

Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ätzend.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
III
(5)Gefahrzettel
4.3+8

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
274
SV 274 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Es gelten die Vorschriften des Unterabschnitts 3.1.2.8.

Vollständige Sondervorschrift 274 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
1 kg

Höchstens 1 kg je Innenverpackung beziehungsweise Gegenstand nach Spalte (7a). Die Bedingungen des Kapitels 3.4 sind zusätzlich einzuhalten.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E1

Höchstens 30 g bzw. ml je Innenverpackung und 1.000 g bzw. ml je Außenverpackung.

Feste Stoffe: g; Flüssigkeiten: ml; Gase: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum in ml. Weitere Bedingungen des Kapitels 3.5 sind einzuhalten.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P410 IBC08 R001
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
B4
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP14

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T1
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP33
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
SGAN
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
0 (E)

Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV23
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
— (leeres Feld in Tabelle A)
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
482

fester Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet

Bedeutung und Bedingungen ansehen

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-223 (Spalten 1–11) · 3.2-A-224 (Spalten 12–20).