UN 1745
BROMPENTAFLUORID
Eintrag 1 · Klasse 5.1 · Verpackungsgruppe I · OTCBROMPENTAFLUORID
Stoff und Einstufung
- (1)UN-Nummer
- 1745
- (2)Benennung und Beschreibung
- BROMPENTAFLUORID
- (3b)Klassifizierungscode
- OTC
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, giftig, ätzend.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (4)Verpackungsgruppe
- I
- (5)Gefahrzettel
- 5.1+ 6.1+8
Sondervorschriften und Mengen
- (6)Sondervorschriften
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (7a)Begrenzte Mengen
- 0
Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.
Bedeutung und Bedingungen ansehen - (7b)Freigestellte Mengen
- E0
Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.
E-Code und Bedingungen erklärt
Verpackung
- (8)Verpackungsanweisungen
- P200
- (9a)Sondervorschriften für die Verpackung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
- MP2
Tanks und Schüttgut-Container
- (10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
- T22
- (11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
- TP2
- (12)ADR-Tanks: Tankcodierung
- L10DH
- (13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
- TU3
Beförderung und Handhabung
- (14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
- AT
- (15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
- 1
(B/E)
Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.
Bedeutung und Bedingungen ansehenTanks: Tunnel B, C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.
Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.
Tunnelcode B/E und Anwendung erklärt - (16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
- — (leeres Feld in Tabelle A)
- (19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
- S14
- (20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- 568
oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig, ätzend
Bedeutung und Bedingungen ansehen
Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-101 (Spalten 1–11) · 3.2-A-102 (Spalten 12–20).


