Eintrag 1 · Klasse 4.3 · Verpackungsgruppe I · W1ALKALIMETALLAMALGAM, FLÜSSIG
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln – Gefahrzettel 4.3
Klasse 4.3

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
1389
(2)Benennung und Beschreibung
ALKALIMETALLAMALGAM, FLÜSSIG
(3b)Klassifizierungscode
W1

Flüssige Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr.

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(4)Verpackungsgruppe
I
(5)Gefahrzettel
4.3

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
182
SV 182 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Die Gruppe der Alkalimetalle umfasst die Elemente Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium und Caesium.

Vollständige Sondervorschrift 182 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

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(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P402
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
RR8
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP2

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
— (leeres Feld in Tabelle A)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
L10BN(+)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TU1 TE5 TT3 TM2

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
AT
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
1 (B/E)

Bei ausschließlich Gütern der Beförderungskategorie 1 beträgt die Höchstmenge grundsätzlich 20 je Beförderungseinheit. Für die in Fußnote a) genannten UN-Nummern gilt abweichend 50 kg.

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Tanks: Tunnel B, C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode B/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV23
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S20
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
X323

entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet

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Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-75 (Spalten 1–11) · 3.2-A-76 (Spalten 12–20).