TU1 – Verwendung von ADR-Tanks
ADR 2025 · Spalte (13)
Bedeutung
Tanks dürfen erst nach vollständigem Erstarren des Stoffes und Überdecken mit einem inerten Gas zur Beförderung aufgegeben werden.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.3-25, 4.3.5
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Tanks dürfen erst nach vollständigem Erstarren des Stoffes und Überdecken mit einem inerten Gas zur Beförderung aufgegeben werden. Ungereinigte leere Tanks, die diese Stoffe enthalten haben, müssen mit einem inerten Gas gefüllt sein.
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