Bedeutung

Tanks dürfen erst nach vollständigem Erstarren des Stoffes und Überdecken mit einem inerten Gas zur Beförderung aufgegeben werden.

Quelle: ADR 2025 · Band II, 4.3-25, 4.3.5

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Tanks dürfen erst nach vollständigem Erstarren des Stoffes und Überdecken mit einem inerten Gas zur
Beförderung aufgegeben werden. Ungereinigte leere Tanks, die diese Stoffe enthalten haben, müssen mit
einem inerten Gas gefüllt sein.
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Originalseite ADR 2025 Band II, Seite 4.3-25
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