Eintrag 1 · Klasse 4.3 · Verpackungsgruppe I · WFCTRICHLORSILAN
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln – Gefahrzettel 4.3
Klasse 4.3
Entzündbare flüssige Stoffe – Gefahrzettel 3
Klasse 3
Ätzende Stoffe – Gefahrzettel 8
Klasse 8

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
1295
(2)Benennung und Beschreibung
TRICHLORSILAN
(3b)Klassifizierungscode
WFC

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, ätzend.

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(4)Verpackungsgruppe
I
(5)Gefahrzettel
4.3+3 +8

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

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(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P401
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
RR7
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP2

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
T14
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
TP2 TP7
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
L10DH
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
TU14 TU25 TE21 TM2 TM3

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
FL
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
0 (B/E)

Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.

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Tanks: Tunnel B, C, D und E verboten; sonstige Beförderungen: Tunnel E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode B/E und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V1
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV23
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S2 S20
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
X338

leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert

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Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-65 (Spalten 1–11) · 3.2-A-66 (Spalten 12–20).