TM3 – Kennzeichnung von ADR-Tanks
ADR 2025 · Spalte (13)
Bedeutung
An den Tanks muss auf dem in Absatz 6.8.2.5.1 vorgesehenen Schild zusätzlich die offizielle Benennung für die Beförderung und die höchstzulässige Masse der Füllung in kg für diesen Stoff angegeben sein.
Spaltendarstellung im ADR: Durchgehender Text gilt für beide Tankarten. Links stehen Vorschriften für festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge; rechts für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten und MEGC (6.8.1.1). Die Originalansicht erhält diese Zuordnung.
Die Angaben müssen in einer amtlichen Sprache des Zulassungslandes abgefasst sein; ist diese weder Deutsch, Englisch noch Französisch, zusätzlich in einer dieser Sprachen, sofern keine abweichende Vereinbarung der betroffenen Staaten besteht.
Quelle: ADR 2025 · Band II, 6.8-43, 6.8.4 e) · Band II, 6.8-1, 6.8.1.1 · Band II, 6.8-43, 6.8.4 e), Bemerkung
Vollständigen Quelltext lesen
Ausgelesener Originaltext der angegebenen Fundstellen. Für Tabellen, Formeln und getrennte Geltungsbereiche ist die Originalansicht maßgeblich.
An den Tanks muss auf dem in Absatz 6.8.2.5.1 vorgesehenen Schild zusätzlich die offizielle Benennung für die Beförderung und die höchstzulässige Masse der Füllung in kg für diesen Stoff angegeben sein.
Originalseiten mit Tabellen und Fußnoten ansehen


