UN 0114

GUANYLNITROSAMINOGUA-NYLTETRAZEN (TETRACEN), ANGEFEUCHTET mit mindestens 30 Masse-% Wasser oder einer Alkohol/Wasser-Mischung

Eintrag 1 · Klasse 1 · 1.1AGUANYLNITROSAMINOGUA-NYLTETRAZEN (TETRACEN), ANGEFEUCHTET mit mindestens 30 Masse-% Wasser oder einer Alkohol/Wasser-Mischung
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklassen 1.1, 1.2 und 1.3 – Gefahrzettel 1
Klasse 1

Stoff und Einstufung

(1)UN-Nummer
0114
(2)Benennung und Beschreibung
GUANYLNITROSAMINOGUA-NYLTETRAZEN (TETRACEN), ANGEFEUCHTET mit mindestens 30 Masse-% Wasser oder einer Alkohol/Wasser-Mischung
(3b)Klassifizierungscode
1.1A

Unterklasse 1.1: massenexplosionsfähig. Verträglichkeitsgruppe A: Zündstoff

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(4)Verpackungsgruppe
— (leeres Feld in Tabelle A)
(5)Gefahrzettel
1

Sondervorschriften und Mengen

(6)Sondervorschriften
266
SV 266 · Bedeutung anzeigen

Auszug aus dem ADR · erster Absatz

Dieser Stoff darf, wenn er weniger Alkohol, Wasser oder Phlegmatisierungsmittel als angegeben enthält, nicht befördert werden, es sei denn, die zuständige Behörde hat eine besondere Genehmigung erteilt (siehe Unterabschnitt 2.2.1.1).

Vollständige Sondervorschrift 266 mit Originalansicht
(7a)Begrenzte Mengen
0

Der Wert 0 bedeutet: Die Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ist für diesen ADR-Eintrag nicht zugelassen.

Bedeutung und Bedingungen ansehen
(7b)Freigestellte Mengen
E0

Nach Code E0 ist die Beförderung in freigestellten Mengen nicht zugelassen.

E-Code und Bedingungen erklärt

Verpackung

(8)Verpackungsanweisungen
P110b
(9a)Sondervorschriften für die Verpackung
PP42
(9b)Sondervorschriften für die Zusammenpackung
MP20

Tanks und Schüttgut-Container

(10)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Anweisungen
— (leeres Feld in Tabelle A)
(11)Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut-Container: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)
(12)ADR-Tanks: Tankcodierung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(13)ADR-Tanks: Sondervorschriften
— (leeres Feld in Tabelle A)

Beförderung und Handhabung

(14)Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
— (leeres Feld in Tabelle A)
(15)Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode)
0 (B)

Höchstmenge 0: Für diese Kategorie kann die mengenabhängige Freistellung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden.

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Durchfahrt durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E verboten.

Die Verbote gelten unter den Voraussetzungen von ADR 8.6.4. Freistellungen und die konkrete Beförderung sind zu berücksichtigen.

Tunnelcode B und Anwendung erklärt
(16)Sondervorschriften für die Beförderung: Versandstücke
V2
(17)Sondervorschriften für die Beförderung: lose Schüttung
— (leeres Feld in Tabelle A)
(18)Sondervorschriften für die Beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
CV1 CV2 CV3
(19)Sondervorschriften für die Beförderung: Betrieb
S1
(20)Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
— (leeres Feld in Tabelle A)

Quelle: ADR 2025, Tabelle A · Band I, 3.2-A-7 (Spalten 1–11) · 3.2-A-8 (Spalten 12–20).